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Förderung von Weiterbildung

Der Bund und das Land Rheinland-Pfalz fördern die Weiterbildung von Arbeitnehmern. Welche der nachfolgend genannten Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommt, ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation und der gewählten Weiterbildung.

Für Teilnehmer:

  • Aufstiegs-BAföG
    Für alle, die einen Meister, Fachwirt oder Betriebswirt machen – bis zu ca. 75 % Förderung (Zuschuss + Darlehen möglich).
  • QualiScheck Rheinland-Pfalz
    Für Beschäftigte die in Rheinland-Pfalz wohnen oder arbeiten – bis zu 60 % Zuschuss für berufliche Weiterbildungen (max. 1.500€).
  • Begabtenförderung/Weiterbildungsstipendium
    Für besonders engagierte Fachkräfte unter 25 – Förderung für mehrere Weiterbildungen möglich.
  • Steuerliche Förderung 
    Für alle Berufstätigen – Weiterbildungskosten können oft zu Teilen steuerlich geltend gemacht werden.
  • Bildungsfreistellung 
    Für Beschäftigte in Rheinland-Pfalz – bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung alle zwei Jahre für Weiterbildung.

Für Unternehmen:

Nähere Informationen zu Voraussetzungen und Förderhöhe erhalten Sie durch Anklicken der einzelnen Fördermittel. Wenn Sie noch Fragen haben, stehen wir gerne als Ansprechpartner für Sie zur Verfügung: (0651) 97 77 -7 90 oder biz@trier.ihk.de

 

Bonus nach erfolgreichem Abschluss

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt darüber hinaus einen Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 EUR für Absolventen der Höheren Berufsbildung (Industriemeister, Fach- und Betriebswirte) unter bestimmten Bedingungen. Existenzgründer, die sich nach einer erfolgreichen Fortbildungsprüfung selbständig machen, können zusätzlich den Aufstiegsbonus II  erhalten.

Ansprechpartnerin für den Aufstiegsbonus I bei der IHK Trier ist Frau Jana Lex, (0651) 97 77 -7 50, jana.lex@trier.ihk.de