Förderung von Weiterbildung
Der Bund und das Land Rheinland-Pfalz fördern die Weiterbildung von Arbeitnehmern. Welche der nachfolgend genannten Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommt, ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation und der gewählten Weiterbildung.
Für Teilnehmer:
- Aufstiegs-BAföG
Für alle, die einen Meister, Fachwirt oder Betriebswirt machen – bis zu ca. 75 % Förderung (Zuschuss + Darlehen möglich). - QualiScheck Rheinland-Pfalz
Für Beschäftigte die in Rheinland-Pfalz wohnen oder arbeiten – bis zu 60 % Zuschuss für berufliche Weiterbildungen (max. 1.500€). - Begabtenförderung/Weiterbildungsstipendium
Für besonders engagierte Fachkräfte unter 25 – Förderung für mehrere Weiterbildungen möglich. - Steuerliche Förderung
Für alle Berufstätigen – Weiterbildungskosten können oft zu Teilen steuerlich geltend gemacht werden. - Bildungsfreistellung
Für Beschäftigte in Rheinland-Pfalz – bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung alle zwei Jahre für Weiterbildung.
Für Unternehmen:
- Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung
Für Unternehmen in Rheinland-Pfalz – bis zu 50 % Zuschuss, max. 1.500 € pro Mitarbeitendem bzw. bis zu 30.000 € pro Jahr.
- KOMPASS – Hilfe für Soloselbständige
Für Selbstständige – Zuschüsse für individuelle Weiterbildungen (je nach Programmphase).
Nähere Informationen zu Voraussetzungen und Förderhöhe erhalten Sie durch Anklicken der einzelnen Fördermittel. Wenn Sie noch Fragen haben, stehen wir gerne als Ansprechpartner für Sie zur Verfügung: (0651) 97 77 -7 90 oder biz@trier.ihk.de
Bonus nach erfolgreichem Abschluss
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt darüber hinaus einen Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 EUR für Absolventen der Höheren Berufsbildung (Industriemeister, Fach- und Betriebswirte) unter bestimmten Bedingungen. Existenzgründer, die sich nach einer erfolgreichen Fortbildungsprüfung selbständig machen, können zusätzlich den Aufstiegsbonus II erhalten.
Ansprechpartnerin für den Aufstiegsbonus I bei der IHK Trier ist Frau Jana Lex, (0651) 97 77 -7 50, jana.lex@trier.ihk.de